Gesamtrevision Nutzungsplanungen Nidwalden

Gesamtrevision Nutzungsplanungen Nidwalden, Projektleitung, Erarbeitung Gesamtrevision Nutzungsplanung mit eingesetzter Ortsplanungskommission / Arbeitsgruppe, Gestaltung Mitwirkungsprozess und Information der Bevölkerung, Begleitung Einwendungsverhandlungen

 

Zeitraum


Ab 2018

Auftraggeber


Gemeinderat Gemeinden Nidwalden
Referenz als PDF

Erbrachte Leistungen

Projektleitung
Erarbeitung Gesamtrevision Nutzungsplanung mit eingesetzter Ortsplanungskommission / Arbeitsgruppe
Gestaltung Mitwirkungsprozess und Information der Bevölkerung
Begleitung Einwendungsverhandlungen

Projektbeschrieb

Der Kanton Nidwalden hat im Jahr 2014 beziehungsweise im Jahr 2018 eine neue Baugesetzgebung verabschiedet. Unter anderem wurden anstelle der Ausnützungsziffer und Geschossigkeit die Überbauungsziffer und die Gesamthöhe eingeführt. Weitere grundlegende Änderungen der kantonalen Baugesetzgebung führten zu umfangreichen Gesamtrevisionen, welche durch das Büro AM-Plan in allen Nidwaldner Gemeinden begleitet werden. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung von Stansstad beispielsweise wurde im Februar 2023 von der Gemeindeversammlung verabschiedet. Es ist vorgesehen, dass bis Ende 2024 alle Nidwaldner Gemeinden ihre Nutzungsplanung an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst haben.